Was ist ein Disclaimer

S4V3-KnastNach meinem Beitrag „ Was ist ein Impressum ?“ folgt nun mit “ Was ist ein Disclaimer ?“ der zweite Teil der Serie über “ Homepage Pflichtangaben „.

Da es sich bei Disclaimer um einen Anglizismus handelt schaue ich als erstes auf dict.cc und stelle fest, dass es sich unter anderem um einen Haftungsausschluss handelt. Beim verwenden des Disclaimers geht es uns also nicht darum ein Gesetz einzuhalten, sondern wir müssen mochten unserem Kunden/Besucher mitteilen, dass wir uns an gewisse Regeln eben nicht halten werden.

Inhalte des Haftungsausschlusses:

  1. Der Inhalt der Online-Darstellung: Ich bin für das Was ich schreibe nicht haftbar zu machen, wenn ich schreibe das Auto kostet nur 19, 90 statt 19.900,- muss ich es nicht zum geringen Preis abgeben.  Dies hat der BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 – VIII ZR 79/04) Außerdem gilt: Habe ich Nonsens geschrieben und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden hafte ich auch in diesem Fall nicht, es sei denn mir wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Und natürlich: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
  2. Verweise und Link: Da ich in Punkt 1 schon nicht versprechen konnte das meine Webseite fehlerfrei ist, werden Sie sicherlich verstehen, dass ich die Fehlerfreiheit der anderen Webseiten im Netz auch nicht garantieren kann. Da das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“) festgelegt hat, dass ich nur dann nicht für die Inhalte verlinkter Webseiten hafte, wenn ich mich vorher klar von diesen distanziert habe, sollten wir dies hier gleich niederschreiben.
  3. Urheberrecht: Wenn wir auf unserer Webseite aus Versehen Bilder oder Texte (§2 Abs. 1 Nr.5 oder §72; UrhG)  verwendet haben, welche urheberrechtlich geschützt sind, dann tut uns dies sehr Leid und es wird nicht wieder vorkommen. Wenn wir feststellen, dass Sie im gegenzug etwas von unsere Webseite gestohlen haben werden wir mit aller härte des Gesetzes dagegen vorgehen.
  4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses: Da es sich hier im ein Vertragswerk handelt sollten wir selbstverständlich die “ Salvatorische Klausel “ ans Ende setzen um zu verhindern, dass ein rechtlicher Fehler die Nichtigkeit des gesamten Vertages zur Folge hat.

Einige Webseiten haben noch einen Passus “ Datenschutz “ hinzugefügt. Ich empfehle Ihnen statt dessen eine separate, auf Ihre Homepage angepasste Datenschutzerklärung, da eine einfache Datenschutzklausel die Verwendung von Tools wie Google Analytics, 2-Klick-Lösung, Content Management Systeme und Piwik nicht berücksichtigt.

Einen vorformulierten Haftungsausschluss finden Sie hier , hier und hier.

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