Pflichtangaben der DL Info V

S4V3-RechtDie Richtlinie 2006/123/EG

Am 12. Dezember 2006 haben EU Parlament und EU Rat die Richtlinie 2006/123/EG beschlossen und am 27.12.2006 auf Seite 36 des Amtsblatt L376 veröffentlicht. Sie soll die folgenden vier Aufgaben erfüllen soll:

Niederlassungsfreiheit erleichtern
Verbraucherschutz verbessern
Dienstleistungsqualität steigern
Verwaltungsaufwande reduzieren

Die Europäische Richtlinie wurde (teilweise) am 25.07.2009 mit dem BGBI. I S. 2091 in Deutschland in Kraft gesetzt und ergänzte die Gewerbeordnung durch den §6c, GewO. Welcher der Bundesregierung erlaubt jeden Dienstleistungserbringer dazu zu zwingen, bestimmte Informationen bereit zu halten, wobei Art und Umpfang von der Bundesregierung in der DL Info V festgelegt wurden.

§2 der DL Info V:

Die Punkte 1 bis 6 entsprechen Vorderungen aus dem §5,TMG und werden daher nicht weiter behandelt. Nähere Informationen über die Anbieterkennzeichnung des §5, TMG finden Sie hier.

Für uns neu hinzugekommen sind die Punkte 7 bis 11:

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
  2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  3. Garantien oder Gewährleistungen
  4. Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung
  5. Namen und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung

Natürlich bin ich nicht gezwungen AGBs zu verwenden, ist dies allerdings der Fall, dann muss ich diese dem Dienstleistungsempfänger in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen. In der Regel ist der Gerichtsstand schon in den AGBs enthalten, trotzdem sollten er im Impressum ergänzt werden um die leichte Zugänglichkeit zu gewährleisten. Neben den Preisen meiner Dienstleistungen muss ich auch erwähnen, wenn ich Garantieleistungen gewähre, welche über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Neben einer kurzen Beschreibung meiner Angebote fehlen nun lediglich noch die Daten der Berufshaftpflichtversicherung, sofern diese vorhanden ist.

Abmahnungen:

Lediglich 9,4% der von mir betreuten Firmen hatten die Vorderungen der DL Info V bereits vor dem Audit auf ihrer Homepage umgesetzt. Ein ähnliches Ergebnis erhält man auch, wenn man sich aktuell im Internet umschaut. Da dies mit einer Geldstrafe von bis zu 1000€ geahndet werden und Abmahnungen wegen Unlauterem Wettbewerb (UWG) nach sich ziehen kann, empfehle ich Ihnen dringend Ihre Internetpräsenz dahingehend zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten.

Dieser Artikel zum Thema DL Info V ist eine Ergänzung zu den Themen Was ist ein Impressum? und Was ist ein Disclaimer?

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